Nach Fan-AusschreitungenNews

Happige Strafe gegen Borussia Dortmund

Borussia Dortmund wurde vom DFB wegen Fan-Ausschreitungen zu einer Geldstrafe von 90'000 Euro verdonnert. Zudem droht der Ausschluss aller BVB-Fans für ein Bundesliga-Auswärtsspiel.

Die Strafe ist eine Folge für das Abbrennen von Pyrotechnik während des Pokalfinals 2017 in Berlin, dem Halbfinale in München und von "Problemen mit Dortmunder Zuschauern im Stadion-Einlassbereich" beim Bundesligaspiel im April ebenfalls in München.

Zudem verurteilte der DFB den BVB auf Bewährung zu einem Ausschluss seiner Fans für ein Bundesliga-Auswärtsspiel, verbunden mit der Auflage, dem gastgebenden Verein in diesem Fall alle Kosten, insbesondere den Einnahmeverlust für den leeren Gästeblock, zu erstatten. Die Bewährung läuft bis zum 31. Mai 2018 und wird verwirkt, „wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt“.

Außerdem dürfen BVB-Fans nach diesem DFB-Urteil „Choreografien nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen“, bei Auswärtsspielen ist zusätzlich die Abstimmung zwischen beiden Klubs erforderlich. „Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten“, heisst es im Urteilstext.

Schliesslich ist Borussia Dortmund die Ausarbeitung eines „Sicherheitskonzept für die Teilnahme an DFB-Pokal-Endspielen“ auferlegt worden: „Dieses muss insbesondere Massnahmen zur sicheren, kontrollierten und gegebenenfalls personalisierten Ticketvergabe durch den BVB beinhalten.“