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Antrag abgelehnt
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Der FC Bayern wird nicht gelöscht

Glück gehabt: Der FC Bayern München wird nicht aus dem Vereinsregister gelöscht. Ein Jurist hatte die Löschung wegen einer "Rechtsformverfehlung" beantragt, da der Verein viel zu viel Geld verdiene. Der ideelle Zweck eines Vereins bestünde darin, nichtwirtschaftlich zu handeln. Dies besagt § 21 BGB. Der FC Bayern würde in diesem Punkt nicht die Interessen eines Vereins verfolgen, sondern finanziell gelenkt handeln.

Das zuständige Amtsgericht hat den Antrag geprüft und gegen ein Löschungsverfahren entschieden. Der FC Bayern hätte die wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgelagert, dies sei in einem Verfahren im Jahre 1982 als grundsätzlich zulässig erachtet worden.

Ein Rechtsmittel gegen diesen Entscheid gibt es nicht, das letzte Wort ist also gesprochen.

  dsi       16 September, 2016 11:57
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