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Kein Schutz bei Spielen
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Juristisches Versagen gefährdet Frauen

Eines der überraschendsten und verstörenden Bilder in letzter Zeit war der Anblick eines männlichen Fans, der während des Champions-League-Spiels der Chelsea-Frauen gegen Juventus Turin auf das Spielfeld rannte.

Der Mann, ein Vereinsmitglied, hielt sein Handy hoch und filmte sich selbst, als er über das Spielfeld in Kingsmeadow schlenderte, wo er in gemächlichem Tempo den Mittelkreis betreten durfte, ohne dass Ordner in Sicht waren.

Chelseas Sam Kerr beschloss, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, verfolgte den Fan und warf ihn zur Freude der Zuschauer mit einem Bodycheck zu Boden. Er rannte davon und wurde schliesslich langsam von zwei Stewards verfolgt.

Kerr erhielt eine Gelbe Karte, während der Fan vom Verein suspendiert wurde. Überraschenderweise bestätigte die Metropolitan Police, dass es keine Verhaftung gegeben hat. Der Vorfall wirft ein beunruhigendes Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke, die Frauen ausschliesst.

Nach Abschnitt 4 des Fussballgesetzes von 1991 ist das Betreten des Spielfelds eine Straftat, die mit einer Festnahme geahndet werden kann.

Das Gesetz besagt: "Es ist eine Straftat, wenn eine Person bei einem ausgewiesenen Fussballspiel das Spielfeld oder einen an das Spielfeld angrenzenden Bereich, zu dem Zuschauer im Allgemeinen nicht zugelassen sind, ohne rechtmässige Erlaubnis oder rechtmässige Entschuldigung (die zu beweisen ist) betritt."

Eine Person, die sich dieses Verstosses schuldig macht, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 £ belegt werden.

Die Gesetzeslage

Dieses Gesetz gilt jedoch nur für "ausgewiesene Spiele".  Frauenspiele im Vereinigten Königreich, einschliesslich der Women's Super League und der FA-Cup-Spiele für Frauen, sind nicht als solche eingestuft. Das FA-Cup-Finale der Frauen am 5. Dezember, das von 40 942 Fans besucht wurde, war kein ausgewiesenes Spiel und fiel daher nicht unter die Rechtsvorschriften über Fussballverbote, sondern unter die allgemeinen Rechtsvorschriften über die Störung der öffentlichen Ordnung.

Es herrscht jedoch Verwirrung darüber, ob diese Gesetzeslücke auch für Champions-League-Spiele der Frauen gilt, da das Innenministerium darauf beharrt, die Polizei jedoch anderer Meinung ist.

Laut der 2011 geänderten Fussballverordnung (The Football (Offences) (Designation of Football Matches) Order) handelt es sich bei einem designierten Spiel um "ein Verbandsfussballspiel, bei dem eine oder beide der teilnehmenden Mannschaften einen Verein vertritt, der derzeit Mitglied (Vollmitglied oder assoziiertes Mitglied) der Football League, der Football Association Premier League, der Football Conference [der Scottish Football League oder der Welsh Premier League, oder dessen Heimspielstätte derzeit ausserhalb von England und Wales liegt] ist oder ein Land oder Territorium repräsentiert."

In einer solchen Liste werden Frauenligen oder -Wettbewerbe nicht ausdrücklich erwähnt.

Warum aktuell nicht geholfen werden kann

Daher scheint die Polizei dies so zu interpretieren, dass sie keine Fussballverbote aussprechen kann, wie sie dies bei einem Männerspiel hätte tun können. Darüber hinaus teilte die Polizei gegenüber "The Athletic" mit, dass das Eindringen in das Spielfeld bei Frauenspielen in der Regel nicht verhaftet werden kann, es sei denn, es liegen weitere erschwerende Faktoren wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder öffentliche Unanständigkeit vor.

Das Innenministerium erklärt ausserdem, dass internationale Frauenspiele ebenso wie internationale Spiele der Männer als solche ausgewiesen sind.

Eine Chelsea-Managerin äusserte nach dem Spiel ihre Bedenken: "Wir müssen an die Sicherheit der Spielerinnen denken. Wir haben gesehen, dass die Spielerinnen durch das Wachstum des Spiels immer gefragter werden. Das sollte uns allen in unseren Stadien und bei unseren Stewards eine Mahnung sein, dass der Schutz der Spieler an erster Stelle stehen muss."

Eine Erklärung des Innenministeriums lautet wie folgt: "Die Gesetzgebung für Fussballverbote gilt sowohl für Frauen- als auch für Männerspiele, bei denen ein hohes Risiko von Unruhen besteht, und Spiele der UEFA Women's Champions League und Frauen-Länderspiele fallen in ihren Anwendungsbereich.

"Die Spiele werden auf der Grundlage der Vorfälle in der Vergangenheit und der Risikobewertung bestimmt. Wenn Spiele nicht ausgewiesen sind, unterliegen sie den allgemeinen Gesetzen zur öffentlichen Ordnung, die für sie ebenso gelten wie für andere Sportveranstaltungen.

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Es wird davon ausgegangen, dass die Polizei bei Frauenspielen nicht anwesend ist, es sei denn, Faktoren wie nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Besucherzahlen, im Voraus geplante Störungen, Kriminalitätsschwerpunkte, die Dynamik einer Menschenmenge wie bei einem Derby oder die Terrorismusbekämpfung sprechen dagegen.

  psc       8 August, 2022 14:19
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