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Streit geht weiter
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David Degen ist mit Burgener-Darstellung zum Aktienverkauf nicht einverstanden

FCB-Präsident Bernhard Burgener will David Degen zu einem Verkauf der Aktienanteile an die Basel Dream & Vision AG bewegen. Die FCB Holding stimmt zu – Degen ist allerdings nicht einverstanden.

In einem Statement auf der offiziellen Webseite des Klubs informiert der FC Basel über den neuen Stand. Bekanntlich kam es zum "Streit" zwischen FCB-Präsident Bernhard Burgener und David Degen, der als neuer Besitzer einsteigen will. Laut dem Bericht des FCB wurde der Verwaltungsrat der FCB Holding in Kenntnis gesetzt, dass Bernhard Burgener sein vertragliches Recht, den Verkauf von David Degens eigenen Aktien an die Basel Dream & Vision AG zu verlangen (sog. Drag-Along-Recht), ausgeübt hat. Dieses Recht, das Bernhard Burgener gemäss Aktionärbindungsvertrag mit David Degen zusteht und in derartigen Verträgen üblich ist, erlaubt es Bernhard Burgener, seine Aktien zusammen mit den Aktien von David Degen an einen Käufer zu verkaufen. David Degen ist deshalb nach Ansicht des amtierenden FCB-Präsidenten und dessen Anwälten verpflichtet, seine eigenen Aktien anzudienen und an die Basel Dream & Vision AG zu verkaufen. David Degen erhält dafür denselben Kaufpreis pro Aktie wie Bernhard Burgener. Somit wäre die FCB Holding zu 92 Prozent im Besitz der Basel Dream & Vision AG.

Das Drag-Along-Recht gehe dem Vorkaufsrecht von David Degen gemäss Aktionärbindungsvertrag vorher. Deshalb ist die FCB Holding zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf sämtlicher Aktien von Bernhard Burgener wie auch von David Degen an die Basel Dream & Vision AG im besten Interesse der Gesellschaft liegt. Der Verwaltungsrat hofft, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen mit David Degen nun rasch beendet werden können.

Über die Bühne gehen kann der Verkauf aufgrund der superprovisorischen Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 29. März 2021 indes noch nicht. Erst wenn dies geschieht, wird aus der Theorie auch Wirklichkeit.

Burgener und Degen konnten ihre Defizite angeblich noch nicht ausräumen. Beide bekräftigen aber, im Interesse des FCB rasch eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und haben entsprechende Gespräche aufgenommen.

Update: Die Degen-Seite hat gegenüber der "Basler Zeitung" ein Statement abgegeben und ist mit dem Vorgehen Burgeners nicht einverstanden: "David Degen hat das ihm gewährte Vorkaufsrecht rechtskonform ausgeübt. Dieses gilt nach wie vor und David Degen hält daran fest. Er hat einen Anspruch auf die Aktien von Bernhard Burgener."

  psc       12 April, 2021 17:18
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