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Amtsgericht München entscheidet
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Der FC Bayern könnte gelöscht werden

Der FC Bayern München könnte wegen dem Antrag eines Juristen gelöscht werden.

Lars Leuschner, seines Zeichens Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück, hat beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Und zwar "wegen Rechtsformverfehlung" wie "Zeit Online" berichtet.

Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen muss und höchstens in einem untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften darf. Ist das sogenannte Nebentätigkeitsprivileg nicht erfüllt, kann der Verein gelöscht werden. Dies hat Leuschner, der selbst übrigens ein Bayern-Fan ist, beim Amtsgericht angeregt.

Tatsächlich werden die Chancen, dass der Antrag angenommen wird, als relativ gross eingeschätzt. Ein Urteil hätte Signalwirkung auf zahlreiche Vereine, die dem ursprünglich vorgesehenen Zweck meist nicht mehr entsprechen. Der FC Bayern hat seine Profifussballabteilung zwar in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert, allerdings verfügt der FC Bayern München e.V. 75,01 Prozent der Anteile an der Aktiengesellschaft.

In einem Urteil 1982 hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass  Mutterverein und Tochtergesellschaften jeweils eigenständig sind und die formelle Gliederung deshalb zulässig sei.

Laut "Zeit Online" könnte das Amtsgericht nun aber entweder zum Schluss kommen, den FC Bayern München e.V. tatsächlich zu löschen, was wegen seiner Grösse und Relevanz aber wohl nur theoretisch geschehen kann. Es könnte ihn aber auch dazu drängen, den Einfluss auf die Profiabteilung deutlich zu verringern.

Noch problematischer ist die Situation bei Vereinen wie Schalke 04, Mainz 05 oder dem VfB Stuttgart: Diese Klubs haben ihre Profiabteilung nicht ausgegliedert. Dass ihre Profisportabteilungen ideellen Zwecken dienen, vertritt niemand ernsthaft.

  psc       8 September, 2016 16:50
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