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Beihilfe zur Unfallflucht
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Jens Lehmann muss saftige Geldbusse zahlen

Der ehemalige deutsche Nationalgoalie Jens Lehmann wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 42'500 Euro verdonnert.

Gleich wegen drei Anklagepunkten stand der 46-Jährige vor dem Amtsgericht in Starnberg (Bayern). Versuchte Körperverletzung, Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort und falsche Verdächtigung lauteten die Vorwürfe.

Verurteilt wurde Lehmann letztlich "nur" wegen wegen Beihilfe zur Unfallflucht. Die Richter verurteilten ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 850 Euro.

Die Anklageschrift sagte aus, dass Lehman am 9. November 2014 einen Autofahrer genötigt habe, ihn ausbremste und am Hals gewürgt hatte. Der RTL-Experte bestritt diesen Vorwurf: "Ich habe niemanden gewürgt." Vielmehr sei es der andere Autofahrer gewesen, der ihn ausgebremst und ihm einen grossen Schreck eingejagt habe.

Es stand Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft warf dem Ex-Keeper ausserdem vor, dass er einen Spanier gegenüber der Polizei "falsch verdächtigt" habe.

Und der dritte Vorwurf betraf die Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Lehmann war im September 2015 Beifahrer in einem Mercedes. Es kam in der Schwanthalerstrasse in München zum Unfall. Lehmann gab eine unvollständige Adresse und nur seinen Zweitnamen an, bevor er sich von der Unfallstelle entfernte.

In der Verhandlungspause einigten sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf einen Deal: Die Anklagepunkte der versuchten Körperverletzung und der falschen Verdächtigung wurden fallen gelassen.Die Beihilfe zur Fahrerflucht gab Lehmann zu. Wegen dieser wurde er letztlich auch verurteilt.

  psc       9 November, 2016 16:07
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